
In großen Schritten zurück zum mehr oder weniger normalen Alltag: Baden-Württembergs Landesregierung hat neue Lockerungen bekannt gegeben, die ab 28.06.2021 in Kraft treten.
Was ist bei Hochzeiten, Geburtstagen und anderen privaten Feiern erlaubt?
Offnungsstufe 1:
Inzidenz unter 10: Private Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Bei Feiern in geschlossenen Räumen müssen die "3G" erfüllt sein (geimpft, genesen oder getestet).
Offnungsstufe 2:
Inzidenz zwischen 10 und 35: Die maximale Teilnehmerzahl wird auf 200 reduziert. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt auch hier eine Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.
Offnungsstufe 3:
Inzidenz zwischen 35 und 50: Bei privaten Veranstaltungen sind maximal 50 Personen zugelassen. Draußen und drinnen müssen alle Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein.
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