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Wir dürfen die Türen für eure Veranstaltungen wieder öffnen

Linus Event GbR

In großen Schritten zurück zum mehr oder weniger normalen Alltag: Baden-Württembergs Landesregierung hat neue Lockerungen bekannt gegeben, die ab 28.06.2021 in Kraft treten.


Was ist bei Hochzeiten, Geburtstagen und anderen privaten Feiern erlaubt?

Offnungsstufe 1:

Inzidenz unter 10: Private Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen sind erlaubt. Bei Feiern in geschlossenen Räumen müssen die "3G" erfüllt sein (geimpft, genesen oder getestet).



Offnungsstufe 2:

Inzidenz zwischen 10 und 35: Die maximale Teilnehmerzahl wird auf 200 reduziert. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt auch hier eine Testpflicht für alle, die nicht geimpft oder genesen sind.


Offnungsstufe 3:

Inzidenz zwischen 35 und 50: Bei privaten Veranstaltungen sind maximal 50 Personen zugelassen. Draußen und drinnen müssen alle Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sein.


 
 
 

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